Die Gemeinde Flintbek hat für das Gebiet „Ortszentrum“ am 30.12.2014 die Durchführung Vorbereitender Untersuchungen gemäß § 141 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Anlass der Durchführung waren u.a. zunehmende funktionale Mängel des Versorgungszentrums, den gestalterischen und städtebaulichen Defiziten im öffentlichen Raum sowie der unzureichenden verkehrlichen Situation.
Aufbauend auf den Ergebnissen der Vorbereitenden Untersuchungen hat die Gemeinde ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) erarbeiten lassen, welches als Grundlage für alle mit Städtebauförderungsmitteln geförderten Sanierungsmaßnahmen dient. Das IEK finden Sie hier als Download.
Mit dem Erlass einer Sanierungssatzung beginnt auf der Grundlage der städtebaulichen Planung des ISEKs die eigentliche Durchführungsphase der Sanierung. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Flintbek hat in ihrer Sitzung am 01.02.2018 die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortszentrum“ beschlossen.
Die Gemeinde Flintbek wurde in das Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ aufgenommen. Aufgrund der neuen Programmstruktur wurde die Gemeinde in das neue Programm „Sozialer Zusammenhalt“ überführt.