SANIERUNGSGEBIET

ORTSZENTRUM

SANIERUNGSGEBIET

ORTSZENTRUM FLINTBEK

Gestalten Sie das neue Zentrum Flintbeks mit!

Aufruf zur Online-Umfrage

Bis ins Jahr 2023 wurde ein Realisierungswettbewerb für das Sanierungsgebiet um den ehemaligen famila-Markt in Flintbek durchgeführt, woraufhin der Entwurf der AC Planergruppe GmbH aus Itzehoe als Sieger gekürt wurde. Im Rahmen der Preisgerichtssitzung wurde der Gemeinde Flintbek dennoch empfohlen, den Siegerentwurf zu überarbeiten und in einen Rahmenplan zu überführen.

Nun sollen verschiedene Themengebiete des Siegerentwurfs mithilfe einer Online-Umfrage von der Flintbeker Bevölkerung konkretisiert werden. Diese Umfrage bietet Ihnen als Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Ihre Meinungen zu den verschiedenen Aspekten des Rahmenplans zu äußern.

Helfen Sie mit, das neue Ortszentrum von Flintbek zu gestalten!

Sie können diesen Fragebogen bis zum 20. September 2024 ausfüllen. 

Scannen Sie den QR-Code oder klicken Sie hier: Online-Umfrage

Interaktive Karte

Sanierungsgebiet

Auf der interaktiven Karte sehen Sie geplante und umgesetzte Einzelmaßnahmen im Rahmen der Ortsentwicklung Flintbek.

Gelb markiert ist das Sanierungsgebiet, grün markiert der Bereich des städtebaulichen Realisierungswettbewerbes.

Klicken Sie auf die Bereiche und Pins, um mehr Informationen zu erhalten.

Sanierungsgebiet

Interaktive Karte

Auf der interaktiven Karte sehen Sie die Einzelmaßnahmen im Rahmen der Ortsentwicklung Flintbek und den Bereich des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes “Ortszentrum”.

Klicken Sie auf die grünen Pinnadeln bzw. auf den grünen Bereich, um weitere Informationen zur jeweiligen Einzelmaßnahme zu erhalten.

Infos für Eigentümer und Investoren

Sanierungsrechtliche Genehmigungen

Veränderungen hinsichtlich des Grundstücks, z.B. Veräußerungen, bauliche Maßnahmen oder Miet- und Pachtverträge sind nach § 144 Baugesetzbuch genehmigungspflichtig (siehe nächster Absatz). Außerdem steht der Gemeinde Flintbek ein allgemeines Vorkaufsrecht zu.

Ausgleichsbetrag

Falls sich der Bodenwert durch die Sanierung erhöht, kann die Stadt spätestens nach Abschluss der Sanierung einen Ausgleichsbetrag gemäß §154 Baugesetzbuch erheben. Dieser kann unter gewissen Umständen auch schon vorzeitig bezahlt werden.

Informationen zum Ausgleichsbetrag, zu Genehmigungen und alles weitere rund um die Sanierung finden Sie im Sanierungs-FAQ.

Ziele der Ortsentwicklung

Vermeidung von Leerstand

Aufwertung des öffentlichen Raums

Behebung städtebaulicher und funktionaler Mängel

Sicherung Flintbeks als Versorgungsstandort mit überörtlicher Bedeutung

Nutzung von Baulandpotenzial

Schaffung einer städtebaulichen und gesellschaftlichen Mitte

Stärkung des Gemeindelebens und der Ortsidentität

Schaffung attraktiver Begegnungsorte für Jung und Alt

Sie sind Eigentümer oder Investor?
Das müssen Sie wissen:

Veränderungen hinsichtlich des Grundstücks, z.B. Veräußerungen, bauliche Maßnahmen oder Miet- und Pachtverträge sind nach § 144 Baugesetzbuch genehmigungspflichtig. Außerdem steht der Gemeinde Flintbek ein allgemeines Vorkaufsrecht zu.

Sanierungsrechtliche Genehmigungen

Ausgleichsbetrag

Falls sich der Bodenwert durch die Sanierung erhöht, kann die Gemeinde spätestens nach Abschluss der Sanierung einen Ausgleichsbetrag gemäß § 154 Baugesetzbuch erheben. Dieser kann auch schon vorzeitig, unter Gewährung eines Abschlages bezahlt werden.

Die nächsten Veranstaltungen

22. Oktober 2020

17.00 - 19.00 Uhr

Bürgerbeteiligung Realisierungswettbewerb

Rathaus

Heitmannskamp 2, 24220 Flintbek

23 ha Sanierungsgebiet

Dezember 2014 Aufnahme in die Städtebauförderung

3,9 Mio. Euro bewilligte
Städtebauförderungsmittel