SANIERUNGSGEBIET
ORTSZENTRUM
SANIERUNGSGEBIET
ORTSZENTRUM FLINTBEK
Gestalten Sie das neue Zentrum Flintbeks mit!
Aufruf zur Online-Umfrage
Bis ins Jahr 2023 wurde ein Realisierungswettbewerb für das Sanierungsgebiet um den ehemaligen famila-Markt in Flintbek durchgeführt, woraufhin der Entwurf der AC Planergruppe GmbH aus Itzehoe als Sieger gekürt wurde. Im Rahmen der Preisgerichtssitzung wurde der Gemeinde Flintbek dennoch empfohlen, den Siegerentwurf zu überarbeiten und in einen Rahmenplan zu überführen.
Nun sollen verschiedene Themengebiete des Siegerentwurfs mithilfe einer Online-Umfrage von der Flintbeker Bevölkerung konkretisiert werden. Diese Umfrage bietet Ihnen als Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Ihre Meinungen zu den verschiedenen Aspekten des Rahmenplans zu äußern.
Helfen Sie mit, das neue Ortszentrum von Flintbek zu gestalten!
Sie können diesen Fragebogen bis zum 20. September 2024 ausfüllen.
Scannen Sie den QR-Code oder klicken Sie hier: Online-Umfrage
Neuigkeiten
Interaktive Karte
Sanierungsgebiet
Auf der interaktiven Karte sehen Sie geplante und umgesetzte Einzelmaßnahmen im Rahmen der Ortsentwicklung Flintbek.
Gelb markiert ist das Sanierungsgebiet, grün markiert der Bereich des städtebaulichen Realisierungswettbewerbes.
Klicken Sie auf die Bereiche und Pins, um mehr Informationen zu erhalten.
Sanierungsgebiet
Interaktive Karte
Auf der interaktiven Karte sehen Sie die Einzelmaßnahmen im Rahmen der Ortsentwicklung Flintbek und den Bereich des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes “Ortszentrum”.
Klicken Sie auf die grünen Pinnadeln bzw. auf den grünen Bereich, um weitere Informationen zur jeweiligen Einzelmaßnahme zu erhalten.
Infos für Eigentümer und Investoren
Sanierungsrechtliche Genehmigungen
Veränderungen hinsichtlich des Grundstücks, z.B. Veräußerungen, bauliche Maßnahmen oder Miet- und Pachtverträge sind nach § 144 Baugesetzbuch genehmigungspflichtig (siehe nächster Absatz). Außerdem steht der Gemeinde Flintbek ein allgemeines Vorkaufsrecht zu.
Ausgleichsbetrag
Falls sich der Bodenwert durch die Sanierung erhöht, kann die Stadt spätestens nach Abschluss der Sanierung einen Ausgleichsbetrag gemäß §154 Baugesetzbuch erheben. Dieser kann unter gewissen Umständen auch schon vorzeitig bezahlt werden.
Informationen zum Ausgleichsbetrag, zu Genehmigungen und alles weitere rund um die Sanierung finden Sie im Sanierungs-FAQ.
Ziele der Ortsentwicklung
Vermeidung von Leerstand
Aufwertung des öffentlichen Raums
Behebung städtebaulicher und funktionaler Mängel
Sicherung Flintbeks als Versorgungsstandort mit überörtlicher Bedeutung
Nutzung von Baulandpotenzial
Schaffung einer städtebaulichen und gesellschaftlichen Mitte
Stärkung des Gemeindelebens und der Ortsidentität
Schaffung attraktiver Begegnungsorte für Jung und Alt
Sie sind Eigentümer oder Investor?
Das müssen Sie wissen:
Veränderungen hinsichtlich des Grundstücks, z.B. Veräußerungen, bauliche Maßnahmen oder Miet- und Pachtverträge sind nach § 144 Baugesetzbuch genehmigungspflichtig. Außerdem steht der Gemeinde Flintbek ein allgemeines Vorkaufsrecht zu.
Sanierungsrechtliche Genehmigungen
Ausgleichsbetrag
Falls sich der Bodenwert durch die Sanierung erhöht, kann die Gemeinde spätestens nach Abschluss der Sanierung einen Ausgleichsbetrag gemäß § 154 Baugesetzbuch erheben. Dieser kann auch schon vorzeitig, unter Gewährung eines Abschlages bezahlt werden.
Die nächsten Veranstaltungen
22. Oktober 2020
17.00 - 19.00 Uhr
Bürgerbeteiligung Realisierungswettbewerb
Rathaus
Heitmannskamp 2, 24220 Flintbek
23 ha Sanierungsgebiet
Dezember 2014 Aufnahme in die Städtebauförderung
3,9 Mio. Euro bewilligte
Städtebauförderungsmittel