SANIERUNGSGEBIET

ORTSZENTRUM

SANIERUNGSGEBIET

ORTSZENTRUM FLINTBEK

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Öffentlicher Aufruf zur Mitarbeit für einen Arbeitskreis

Im Zuge des Städtebauförderungsprogramms „Sozialer Zusammenhalt“ wird das „Ortszentrum“ der Gemeinde Flintbek umgestaltet. Bis Anfang 2023 fand dafür in Flintbek ein freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb statt.

Es wurde ein Siegerentwurf gekürt, der an einigen Bereichen in der Ortsmitte noch überarbeitet werden soll. Die Überarbeitungshinweise

  • Wendemöglichkeit am ZOB für Busse optimieren
  • Quartiersgarage am Müllershörn
  • Rathauserweiterung
  • mehr Wohnnutzung am neuen Marktplatz
  • Seniorengerechtes Wohnen am Kätnerskamp 13-15
  • Wohnen am Friedhof
  • Freie Fläche gegenüber Markant/Aldi: Dimension und Bebauung überarbeiten
  • Kätnerskamp: mögliche Pfeifenstilgrundstücke

sollen in den kommenden Arbeitskreisen diskutiert werden.

Sie haben Interesse?

Wir freuen wir uns über eine schriftliche Interessenbekundung unter Angabe Ihrer Anschrift bis zum 15.02.2024 an:

Treuhändischer Sanierungsträger der Gemeinde Flintbek, GOS mbH, z. H. Sven Lange, Kleiner Kuhberg 22-26, 24103 Kiel

oder per Mail an:

Die Auswahl der Teilnehmer:innen wird nach Ablauf der Frist, unter Berücksichtigung einer flächendeckenden Verteilung der interessierten Bürger:innen Flintbeks, vorgenommen.

Für Rückfragen steht Ihnen der Sanierungsträger der Gemeinde Flintbek (GOS mbH) unter der Telefonnummer: 0431-85079 oder E-Mail: zur Verfügung.

Dokumentation des Wettbewerbes abgeschlossen - wie geht es nun weiter?

Mit Abschluss des Wettbewerbs zum Ende 2022 sind die ersten Visionen für das neue Ortszentrum dargestellt worden. Das Wettbewerbsergebnis der AC Planergruppe wird nun durch die Erstellung eines Rahmenplanes die Leitlinien zu den zukünftigen städtebaulichen und freiraumplanerischen Entwicklungen im Sanierungsgebiet festlegen.

Hierbei spielt das Interesse von Bürger:innen eine wichtige Rolle. Zu Beginn der Planungen haben engagierte Bürger:innen aus Flintbek eine Arbeitsgruppe gebildet, die nun aktiv die Gemeinde Flintbek bei der städtebaulichen Sanierung unterstützt.

Sie haben Interesse daran, den Rahmenplan aktiv mitzugestalten?

Dann kommen Sie am 08. Mai 2023 zu der Veranstaltung im Rathaus Flintbek. Dort wird die AC Planergruppe allen Interessierten den Siegerentwurf präsentieren.

Für die Veranstaltung melden Sie sich gerne bei Herrn Blümke () oder Sven Lange () an.

Sie haben an dem Tag keine Zeit?

Dann wenden Sie sich mit Ihren Ideen/Vorschlägen zum Projekt „Städtebauförderung“ an Herrn Blümke () oder an Sven Lange (). Es werden weitere Termine folgen.

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Der Wettbewerb ist abgeschlossen!

Das Ergebnis steht fest. Entdecken Sie die Vision für Flintbeks neue Ortsmitte.

Am 26. Oktober 2022 fand die Preisgerichtssitzung im Rathaus Flintbek statt, bei der das Preisgericht sich einstimmig für eine Arbeit ausgesprochen hat.

Interaktive Karte

Sanierungsgebiet

Auf der interaktiven Karte sehen Sie geplante und umgesetzte Einzelmaßnahmen im Rahmen der Ortsentwicklung Flintbek.

Gelb markiert ist das Sanierungsgebiet, grün markiert der Bereich des städtebaulichen Realisierungswettbewerbes.

Klicken Sie auf die Bereiche und Pins, um mehr Informationen zu erhalten.

Sanierungsgebiet

Interaktive Karte

Auf der interaktiven Karte sehen Sie die Einzelmaßnahmen im Rahmen der Ortsentwicklung Flintbek und den Bereich des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes “Ortszentrum”.

Klicken Sie auf die grünen Pinnadeln bzw. auf den grünen Bereich, um weitere Informationen zur jeweiligen Einzelmaßnahme zu erhalten.

Infos für Eigentümer und Investoren

Sanierungsrechtliche Genehmigungen

Veränderungen hinsichtlich des Grundstücks, z.B. Veräußerungen, bauliche Maßnahmen oder Miet- und Pachtverträge sind nach § 144 Baugesetzbuch genehmigungspflichtig (siehe nächster Absatz). Außerdem steht der Gemeinde Flintbek ein allgemeines Vorkaufsrecht zu.

Ausgleichsbetrag

Falls sich der Bodenwert durch die Sanierung erhöht, kann die Stadt spätestens nach Abschluss der Sanierung einen Ausgleichsbetrag gemäß §154 Baugesetzbuch erheben. Dieser kann unter gewissen Umständen auch schon vorzeitig bezahlt werden.

Informationen zum Ausgleichsbetrag, zu Genehmigungen und alles weitere rund um die Sanierung finden Sie im Sanierungs-FAQ.

Ziele der Ortsentwicklung

Vermeidung von Leerstand

Aufwertung des öffentlichen Raums

Behebung städtebaulicher und funktionaler Mängel

Sicherung Flintbeks als Versorgungsstandort mit überörtlicher Bedeutung

Nutzung von Baulandpotenzial

Schaffung einer städtebaulichen und gesellschaftlichen Mitte

Stärkung des Gemeindelebens und der Ortsidentität

Schaffung attraktiver Begegnungsorte für Jung und Alt

Sie sind Eigentümer oder Investor?
Das müssen Sie wissen:

Veränderungen hinsichtlich des Grundstücks, z.B. Veräußerungen, bauliche Maßnahmen oder Miet- und Pachtverträge sind nach § 144 Baugesetzbuch genehmigungspflichtig. Außerdem steht der Gemeinde Flintbek ein allgemeines Vorkaufsrecht zu.

Sanierungsrechtliche Genehmigungen

Ausgleichsbetrag

Falls sich der Bodenwert durch die Sanierung erhöht, kann die Gemeinde spätestens nach Abschluss der Sanierung einen Ausgleichsbetrag gemäß § 154 Baugesetzbuch erheben. Dieser kann auch schon vorzeitig, unter Gewährung eines Abschlages bezahlt werden.

Die nächsten Veranstaltungen

22. Oktober 2020

17.00 - 19.00 Uhr

Bürgerbeteiligung Realisierungswettbewerb

Rathaus

Heitmannskamp 2, 24220 Flintbek

23 ha Sanierungsgebiet

Dezember 2014 Aufnahme in die Städtebauförderung

3,9 Mio. Euro bewilligte
Städtebauförderungsmittel