ORTSZENTRUM FLINTBEK
Mit Abschluss des Wettbewerbs zum Ende 2022 sind die ersten Visionen für das neue Ortszentrum dargestellt worden. Das Wettbewerbsergebnis der AC Planergruppe wird nun durch die Erstellung eines Rahmenplanes die Leitlinien zu den zukünftigen städtebaulichen und freiraumplanerischen Entwicklungen im Sanierungsgebiet festlegen.
Hierbei spielt das Interesse von Bürger:innen eine wichtige Rolle. Zu Beginn der Planungen haben engagierte Bürger:innen aus Flintbek eine Arbeitsgruppe gebildet, die nun aktiv die Gemeinde Flintbek bei der städtebaulichen Sanierung unterstützt.
Sie haben Interesse daran, den Rahmenplan aktiv mitzugestalten?
Dann kommen Sie am 08. Mai 2023 zu der Veranstaltung im Rathaus Flintbek. Dort wird die AC Planergruppe allen Interessierten den Siegerentwurf präsentieren.
Für die Veranstaltung melden Sie sich gerne bei Herrn Blümke () oder Sven Lange () an.
Sie haben an dem Tag keine Zeit?
Dann wenden Sie sich mit Ihren Ideen/Vorschlägen zum Projekt „Städtebauförderung“ an Herrn Blümke () oder an Sven Lange (). Es werden weitere Termine folgen.
Das Ergebnis steht fest. Entdecken Sie die Vision für Flintbeks neue Ortsmitte.
Am 26. Oktober 2022 fand die Preisgerichtssitzung im Rathaus Flintbek statt, bei der das Preisgericht sich einstimmig für eine Arbeit ausgesprochen hat.
Auf der interaktiven Karte sehen Sie geplante und umgesetzte Einzelmaßnahmen im Rahmen der Ortsentwicklung Flintbek.
Gelb markiert ist das Sanierungsgebiet, grün markiert der Bereich des städtebaulichen Realisierungswettbewerbes.
Klicken Sie auf die Bereiche und Pins, um mehr Informationen zu erhalten.
Auf der interaktiven Karte sehen Sie die Einzelmaßnahmen im Rahmen der Ortsentwicklung Flintbek und den Bereich des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes “Ortszentrum”.
Klicken Sie auf die grünen Pinnadeln bzw. auf den grünen Bereich, um weitere Informationen zur jeweiligen Einzelmaßnahme zu erhalten.
Veränderungen hinsichtlich des Grundstücks, z.B. Veräußerungen, bauliche Maßnahmen oder Miet- und Pachtverträge sind nach § 144 Baugesetzbuch genehmigungspflichtig (siehe nächster Absatz). Außerdem steht der Gemeinde Flintbek ein allgemeines Vorkaufsrecht zu.
Falls sich der Bodenwert durch die Sanierung erhöht, kann die Stadt spätestens nach Abschluss der Sanierung einen Ausgleichsbetrag gemäß §154 Baugesetzbuch erheben. Dieser kann unter gewissen Umständen auch schon vorzeitig bezahlt werden.
Informationen zum Ausgleichsbetrag, zu Genehmigungen und alles weitere rund um die Sanierung finden Sie im Sanierungs-FAQ.
Vermeidung von Leerstand
Aufwertung des öffentlichen Raums
Behebung städtebaulicher und funktionaler Mängel
Sicherung Flintbeks als Versorgungsstandort mit überörtlicher Bedeutung
Nutzung von Baulandpotenzial
Schaffung einer städtebaulichen und gesellschaftlichen Mitte
Stärkung des Gemeindelebens und der Ortsidentität
Schaffung attraktiver Begegnungsorte für Jung und Alt
Veränderungen hinsichtlich des Grundstücks, z.B. Veräußerungen, bauliche Maßnahmen oder Miet- und Pachtverträge sind nach § 144 Baugesetzbuch genehmigungspflichtig. Außerdem steht der Gemeinde Flintbek ein allgemeines Vorkaufsrecht zu.
Falls sich der Bodenwert durch die Sanierung erhöht, kann die Gemeinde spätestens nach Abschluss der Sanierung einen Ausgleichsbetrag gemäß § 154 Baugesetzbuch erheben. Dieser kann auch schon vorzeitig, unter Gewährung eines Abschlages bezahlt werden.
17.00 - 19.00 Uhr
Heitmannskamp 2, 24220 Flintbek
23 ha Sanierungsgebiet
Dezember 2014 Aufnahme in die Städtebauförderung
3,9 Mio. Euro bewilligte
Städtebauförderungsmittel