Städtebauförderung

Seit über 50 Jahren unterstützen Bund und Länder Kommunen bei der Gestaltung attraktiver und nachhaltiger Wohn- und Lebensräume.

Damit die Städte die neuen Aufgaben und Herausforderungen besser bewältigen können, unterstützt der Bund die Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen mit Programmen zur Städtebauförderung. Dazu gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen gemäß Artikel 104 b Grundgesetz, die durch Mittel der Länder und Kommunen ergänzt werden. Die Bundesfinanzhilfen werden den Ländern auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung (VV Städtebauförderung) zur Verfügung gestellt.

Städtebauförderung 1

Ziele der Städtebauförderung

  • Stärkung von Innenstädten und Ortszentren in ihrer städtebaulichen Funktion, auch unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes
  • Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen in von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten betroffenen Gebieten, wie z.B. Wohnungsleerstand oder Brachflächen in Innenstädten, insbesondere von Industrie-, Konversions- und Bahnflächen
  • Städtebauliche Maßnahmen zur Behebung sozialer Missstände
Städtebauförderung 2

Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ wird "Sozialer Zusammenhalt"

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat wird die alten sechs Förderprogramme aufgrund einer Neustrukturierung nicht weiterführen, darunter auch das Programm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren, in dem sich das Sanierungsgebiet “Ortszentrum” der Gemeinde Flintbek befand. Das neue Förderprogramm für das Sanierungsgebiet ist Sozialer Zusammenhalt.

Die Programmziele des neuen Programms bestehen weiterhin darin, die Wohn- und Lebensqualität sowie die Nutzungsvielfalt in den Quartieren zu erhöhen, die Integration aller Bevölkerungsgruppen zu unterstützen und den Zusammenhalt in der Nachbarschaft zu stärken. Im neuen Programm werden das Quartiersmanagement und die Mobilisierung von Teilhabe und ehrenamtlichem Engagement stärker betont.

Städtebauförderung 3