Sanierungs-FAQ

Informationen für Eigentümer, Mieter & Investoren

Das Sanierungsrecht ist ein räumlich, zeitlich sowie sachlich begrenztes Sonderrecht und Bestandteil des Baugesetzbuches (§§ 136 bis 164 BauGB). Es gilt für besonders schwerwiegende städtebauliche Problemstellungen. Das hohe öffentliche Interesse erfordert ein planmäßiges und abgestimmtes Vorgehen aller Beteiligten. Das Sanierungsrecht überträgt der Gemeinde die übergreifende Verantwortung für die städtebauliche Sanierungsmaßnahme. Im Folgenden finden Sie alle relevanten Informationen in unserem Sanierungs-FAQ.

Sanierungsrechtlicher Hintergrund

Die Gemeinde Flintbek hat für das Gebiet „Ortszentrum“ am 30.12.2014 die Durchführung Vorbereitender Untersuchungen gemäß § 141 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Anlass der Durchführung waren u.a. zunehmende funktionale Mängel des Versorgungszentrums, den gestalterischen und städtebaulichen Defiziten im öffentlichen Raum sowie der unzureichenden verkehrlichen Situation.

Aufbauend auf den Ergebnissen der Vorbereitenden Untersuchungen hat die Gemeinde ein Integriertes Städtebauliches  Entwicklungskonzept (ISEK) erarbeiten lassen, welches als Grundlage für alle mit Städtebauförderungsmitteln geförderten Sanierungsmaßnahmen dient. Das IEK finden Sie hier als Download.

Mit dem Erlass einer Sanierungssatzung beginnt auf der Grundlage der städtebaulichen Planung des ISEKs die eigentliche Durchführungsphase der Sanierung. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Flintbek hat in ihrer Sitzung am 01.02.2018 die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortszentrum“ beschlossen.

Die Gemeinde Flintbek wurde in das Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ aufgenommen. Aufgrund der neuen Programmstruktur wurde die Gemeinde in das neue Programm „Sozialer Zusammenhalt“ überführt.